Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?
Einen gesetzlich festgelegten Turnus gibt es nicht. In der Praxis richtet sich die Frequenz nach Lage, Nutzung und Größe des Hauses. Als grober Richtwert wird das Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern häufig ein- bis zweimal pro Woche gereinigt, in stark frequentierten Objekten oder bei Gewerbe im Erdgeschoss auch öfter. Ruhigere Häuser mit wenigen Parteien kommen oft mit einem wöchentlichen oder vierzehntägigen Turnus aus.
Maßgeblich ist meist die Hausordnung oder ein Reinigungsplan. Sinnvoll ist, den Turnus getrennt nach Aufgaben festzulegen: das regelmäßige Wischen der Stufen und Podeste häufiger, Fenster, Geländer und Kellerflächen in größeren Abständen. In Altbaulagen wie der List oder in Vahrenwald mit engen Treppenhäusern und hohem Publikumsverkehr fällt der Bedarf tendenziell höher aus als in ruhigen Wohnstraßen am Stadtrand.
Was gehört zum Umfang der Treppenhausreinigung?
Der Umfang lässt sich in Unterhaltsreinigung und periodische Zusatzleistungen unterteilen. Zur laufenden Reinigung zählen üblicherweise das nasse Wischen der Treppenstufen und Podeste, das Entfernen von Schmutz und Laub im Eingangsbereich sowie das Abwischen von Handläufen und Lichtschaltern als häufig berührte Flächen.
In größeren Abständen kommen Aufgaben wie die Reinigung der Fenster und Glastüren im Treppenhaus, das Wischen der Kellerflure, die Pflege der Briefkastenanlage und das Abstauben von Heizkörpern und Sockelleisten hinzu. Trockene und nasse Verfahren werden je nach Bodenbelag kombiniert: empfindliche Altbaufliesen oder Holzstufen brauchen eine andere Behandlung als moderne Steinböden. Ein klarer Leistungskatalog im Reinigungsplan hilft, Missverständnisse zwischen Parteien, Verwaltung und Dienstleister zu vermeiden.
Wer reinigt: Mieter oder Dienstleister?
Grundsätzlich sind zwei Modelle üblich. Im ersten legt die Hausordnung fest, dass die Mieter die Reinigung im Wechsel selbst übernehmen, oft nach einem Putzplan mit wochenweiser Zuständigkeit. Damit eine solche Pflicht wirksam ist, muss sie in der Regel wirksam vereinbart sein, etwa im Mietvertrag oder in einer einbezogenen Hausordnung. Die konkrete Ausgestaltung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Im zweiten Modell beauftragt der Eigentümer oder die Verwaltung einen Dienstleister. Das ist verbreitet, wenn der Wechseldienst zu Streit führt, die Qualität schwankt oder Parteien die Aufgabe nicht mehr leisten können oder wollen. Bei gemischt genutzten Häusern und größeren Eigentümergemeinschaften ist die externe Vergabe oft die verlässlichere Lösung, weil Frequenz und Qualität dauerhaft gesichert sind.
Umlage als Betriebskosten
Beauftragt der Vermieter einen Dienstleister für die laufende Treppenhausreinigung, lassen sich die Kosten in der Regel als Betriebskosten der Position Gebäudereinigung auf die Mieter umlegen, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Voraussetzung ist üblicherweise, dass es sich um wiederkehrende laufende Kosten handelt und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wird.
Einmalige oder außergewöhnliche Arbeiten, etwa eine Grundreinigung nach Bauarbeiten oder die Beseitigung von Vandalismus, sind davon abzugrenzen und nicht automatisch umlagefähig. In Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Reinigung über das Hausgeld abgerechnet. Da die Regelungen im Detail vom Vertrag und der aktuellen Rechtslage abhängen, sollten Vermieter und Verwalter die konkrete Umlagefähigkeit vor der Abrechnung prüfen. Die hier genannten Punkte sind allgemeine Orientierung.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Feste Preise lassen sich seriös nicht pauschal nennen, weil die Kosten stark vom Objekt abhängen. Als grober Richtwert wird die Unterhaltsreinigung oft pro Reinigungsgang oder als monatliche Pauschale je Objekt abgerechnet, seltener nach Quadratmeter oder Stunde. Die Höhe hängt vor allem von der Fläche, der Geschosszahl, der vereinbarten Frequenz und dem Verschmutzungsgrad ab.
Ein viergeschossiges Haus mit wöchentlicher Reinigung liegt naturgemäß über einem kleinen Objekt mit vierzehntägigem Turnus. Zusatzleistungen wie Fensterreinigung oder Kellerpflege werden häufig separat oder in größeren Intervallen kalkuliert. Sinnvoll ist, mehrere Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses zu vergleichen, statt nur auf den Endbetrag zu schauen. So wird erkennbar, welche Aufgaben und welche Frequenz tatsächlich enthalten sind. Die genannten Werte sind Orientierung, keine Preiszusage.
Qualitätssicherung im laufenden Betrieb
Damit die Reinigung dauerhaft stimmt, hilft eine nachvollziehbare Kontrolle. Bewährt haben sich ein schriftlicher Reinigungsplan mit klar definierten Aufgaben und Intervallen, eine Nachweisführung über die durchgeführten Einsätze und feste Ansprechpartner bei Rückfragen. So sehen Verwaltung und Eigentümergemeinschaft, dass der vereinbarte Turnus eingehalten wird.
Gerade in Objekten mit vielen Parteien ist Transparenz wichtig, weil Sauberkeit im Treppenhaus stark wahrgenommen wird und schnell zu Beschwerden führt, wenn sie nachlässt. Eine dokumentierte Begehung in regelmäßigen Abständen deckt Mängel früh auf und trennt die Reinigungsleistung sauber von Schäden, die eine Instandhaltung erfordern. Wird die Reinigung über einen Objektmanager wie OML koordiniert, laufen Reinigung, Meldungen und Instandhaltung über eine Stelle zusammen.
Wann sich ein Dienstleister lohnt
Ein externer Dienstleister ist meist dann die bessere Wahl, wenn der Wechseldienst der Mieter regelmäßig für Konflikte sorgt, die Qualität schwankt oder das Objekt gemischt genutzt wird und höhere Ansprüche hat. Auch bei größeren Beständen und Eigentümergemeinschaften mit vielen Parteien spart die externe Vergabe Aufwand, weil eine Stelle für Frequenz, Qualität und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall sorgt.
Für Verwaltungen und Vermieter in Hannover und der Region ist zusätzlich der Bündelungseffekt interessant: Wird die Treppenhausreinigung zusammen mit Hausmeisterservice, Grünpflege und Winterdienst über einen Ansprechpartner koordiniert, entfällt die Einzelbeauftragung jedes Gewerks. OML übernimmt diese Koordination und stimmt die Leistungen auf das jeweilige Objekt ab, von der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum gewerblich genutzten Objekt.
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden muss?
Nein, einen festen gesetzlichen Turnus gibt es nicht. Die Frequenz ergibt sich aus Hausordnung, Reinigungsplan und dem tatsächlichen Bedarf des Objekts. Als grober Richtwert ist in Mehrfamilienhäusern eine ein- bis zweimal wöchentliche Reinigung verbreitet, in stark genutzten Häusern auch häufiger.
Dürfen Vermieter die Reinigung auf die Mieter übertragen?
In vielen Fällen ja, wenn dies wirksam im Mietvertrag oder in einer einbezogenen Hausordnung vereinbart ist. Die konkrete Wirksamkeit hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab und sollte im Zweifel geprüft werden. Führt der Wechseldienst zu Problemen, ist die Vergabe an einen Dienstleister eine verbreitete Alternative.
Sind die Kosten für einen Reinigungsdienst auf die Mieter umlegbar?
Laufende Kosten für die Gebäudereinigung sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt. Einmalige Sonderreinigungen sind davon abzugrenzen. Die genaue Umlagefähigkeit sollte vor der Abrechnung geprüft werden.
Was kostet die Treppenhausreinigung ungefähr?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht, da die Kosten von Fläche, Geschosszahl, Frequenz und Verschmutzung abhängen. Üblich ist eine Abrechnung pro Reinigungsgang oder als Monatspauschale je Objekt. Am aussagekräftigsten ist der Vergleich mehrerer Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses. Alle Angaben sind Richtwerte.
Wie wird sichergestellt, dass der vereinbarte Turnus eingehalten wird?
Sinnvoll sind ein schriftlicher Reinigungsplan, eine Nachweisführung über die Einsätze und regelmäßige, dokumentierte Begehungen. So erkennen Verwaltung und Eigentümer, ob die Leistung stimmt, und Reinigung lässt sich von Instandhaltungsbedarf trennen. Über einen Objektmanager laufen diese Nachweise an einer Stelle zusammen.
Übernimmt OML die Treppenhausreinigung in Hannover?
Ja. OML koordiniert die Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung für Mehrfamilienhäuser in Hannover und der Region über geprüfte Partner, im festen Turnus und auf das Objekt abgestimmt. Auf Wunsch werden Reinigung, Hausmeisterservice, Grünpflege und Winterdienst über einen Ansprechpartner gebündelt.
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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und örtlichen Satzungen.
